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Am 26. Juli 2006 hat Präsident Putin das neue russische Kartell- und Wettbewerbsgesetz („rusWettbG“) unterzeichnet, das am 26. Oktober 2006 in Kraft tritt. Durch das rusWettbG ist das russische Kartell- und Wettbewerbsrecht insgesamt novelliert worden. Kernpunkte sind die Umgestaltung der Marktmissbrauchsaufsicht, Regelungen über wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, eine Änderung der Fusionskontrolle sowie der Verfahren bei den russischen Kartellbehörden.

Die Entstehung von Kreditinstituten durch Neugründung ist in Russland spezialgesetzlich geregelt. Im russischen Kreditwesengesetz sowie in zahlreichen Verordnungen der aufsehenden Zentralbank Russlands ist für Banken ein besonderes Gründungsverfahren vorschreiben.
Das russische Steuerrecht ist in den vergangenen fünf Jahren wesentlich zugunsten der Unternehmen angepasst worden. Dies betrifft die Steuerbelastung insgesamt, aber auch die Ausgestaltung und praktische Handhabung einzelner Steuerarten.
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